11. Februar 2025 – PPWR tritt in Kraft
Der Weg zur Einhaltung der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle beginnt. Das bedeutet, dass die PPWR offiziell die ältere Gesetzgebung, die Verpackungsrichtlinie, ersetzt hat.
Nachhaltigkeit
Für diejenigen von uns, die in Europa ansässig sind oder Kunden in Europa haben, ist die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle sicherlich ein Begriff. Diese wird auch als PPWR (Öffnet in einem neuen Fenster oder Tab) bezeichnet und hat zum Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling und Wiederverwendung von Materialien zu fördern und allgemein einen Wandel hin zu nachhaltigeren Praktiken zu bewirken.
Es gibt viele Diskussionen darüber, was das bedeuten wird und wie es die Verpackungsindustrie verändern wird. Als globaler Anbieter von Verpackungen und Klebstoffen sehen wir es als unsere Verantwortung, Teil dieses Wandels zu sein. Es ist auch eine unserer Prioritäten, Ihnen zu mehr Verständnis zu verhelfen und Sie durch diesen Prozess zu begleiten.
In diesem Artikel helfen wir Ihnen dabei, Folgendes zu verstehen:
Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) ist ein EU-Gesetz, das ab August 2026 in Kraft tritt. Sie ersetzt die bisherige Verpackungs- und Abfallrichtlinie 94/62/EG (PPWD) (Öffnet in einem neuen Fenster oder Tab), die im Dezember 1994 in Kraft trat.
Was ist der Unterschied zwischen der Richtlinie von 1994 und dieser neuen Verordnung (Öffnet in einem neuen Fenster oder Tab)? Kurz gesagt, eine Richtlinie ist insofern flexibler, als dass jeder Mitgliedstaat im Wesentlichen ein eigenes Gesetz zur Umsetzung erlässt und sie nicht unmittelbar verbindlich ist. Hingegen ist eine Verordnung ein Rechtsakt, der unmittelbar gültig ist und für alle Mitgliedstaaten verpflichtend angewendet werden muss.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die PPWR rechtsverbindlich ist, während Richtlinien und andere nationale oder internationale Standards lediglich als Leitlinien dienen. Die Vorschriften der Mitgliedstaaten, etwa zum Recycling, werden alle an die im Rahmen der PPWR definierten Regeln angeglichen.
Das Ziel ist es, die Umweltbelastung zu verringern und die Verpackungsvorschriften in der gesamten EU zu vereinheitlichen. Die Durchsetzung dieser Verordnung bedeutet, dass Regeln zu Kennzeichnung, übermäßiger Verpackung, Recyclingfähigkeit und Wiederverwendung von Verpackungen EU-weit harmonisiert werden.
Die PPWR trat im Februar 2025 in Kraft. Die Anforderungen sind auf der zentralen Website der Europäischen Union (Öffnet in einem neuen Fenster oder Tab) wie folgt dargelegt:
Außerdem gelten dadurch die folgenden neuen Regeln:
Verpackung bezeichnet jeden Gegenstand, der zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, Lieferung oder Präsentation von Produkten bestimmt ist. Es wurde bestätigt, dass Klebstoffe nicht unter diese Definition fallen.
Das heißt, auch wenn Klebstoff nicht als Verpackung gilt, kann das Material, wie z. B. das Klebeband, als Verpackung betrachtet werden, wenn es von unseren Kunden in einer Weise verwendet wird, die der Definition entspricht.
Gegenstände gelten nicht als Verpackung, wenn sie zusammen mit einem Produkt verwendet, verbraucht oder entsorgt werden und ihre Funktionalität untrennbar damit verbunden ist, Teil dieses Produkts zu sein.
Kurz gesagt: Ja.
Da die Verordnung neu ist, haben Sie bis August 2026 Zeit, um mit der Umsetzung der ersten Anforderungen und Konformitätserklärungen zu beginnen. Die untenstehende Zeitleiste zeigt, was uns bisher bekannt ist und die Termine für die jeweiligen Meilensteine (Stand: November 2025).
Bis spätestens 12. Februar 2027 werden die Mitgliedstaaten die Verwaltungsgeldbußen bekannt geben, die für die Nichteinhaltung der PPWR gelten.
Ja – die PPWR wird die gesamte Verpackungslieferkette betreffen. Dies umfasst Folgendes:
Die Gebühren für die erweiterte Herstellerverantwortung werden für Ziele wie die Recyclingfähigkeit der Verpackung berechnet. Dies umfasst auch den Recyclinganteil bei Kunststoffverpackungen. Die EPR-Gebühren werden von den Mitgliedstaaten festgelegt.
Wie bei allen neuen Vorschriften wird die Umstellung nicht über Nacht erfolgen. Dieser Zeitplan mit wichtigen Terminen zeigt auf, was wann geschehen muss.
Der Weg zur Einhaltung der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle beginnt. Das bedeutet, dass die PPWR offiziell die ältere Gesetzgebung, die Verpackungsrichtlinie, ersetzt hat.
Vom 11. Februar 2025 bis zum 12. August 2026 haben Sie ein 18-monatiges Zeitfenster, um Ihre Prozesse an die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung anzupassen.
Ab August 2026 sind Sie verpflichtet, die Konformität für die von Ihnen auf dem EU-Markt bereitgestellten Produkte zu erklären. Zu diesem Zeitpunkt müssen diese den Anforderungen an Stoffe und die Erstkennzeichnung entsprechen. Ab August 2028 werden die Kennzeichnungen vereinheitlicht.
Alle neuen Waren, die nach August 2026 auf den Markt kommen, müssen den Stoffanforderungen entsprechen. Das bedeutet, sie müssen die REACH- und Schwermetallgrenzwerte (sowie PFA-Grenzwerte für Waren, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen) einhalten.
- Produktetiketten werden EU-weit vereinheitlicht. Es wird verpflichtend sein, harmonisierte Informationen auf den Etiketten bereitzustellen, einschließlich Materialzusammensetzung sowie Anweisungen zum Recycling, zur Wiederverwendung oder Entsorgung pro Verpackungskomponente.Wenn ein Produkt zum Beispiel aus mehreren Verpackungskomponenten besteht, reicht es aus, eine davon zu kennzeichnen und alle Informationen auf diesem Etikett anzubringen. - Alternativ kann ein QR-Code mit einem "Call to Action" verwendet werden, hinter dem alle Informationen digital verfügbar sind. - Wiederverwendbare Verpackungen müssen einen QR-Code oder ein anderes standardisiertes digitales Medium aufweisen. Alle neuen Waren, die ab August 2028 erstmals auf den Markt kommen, müssen diese Kennzeichnungsanforderungen erfüllen. Das bedeutet, dass sie klare Anweisungen zur Entsorgung, zum Recycling oder zur Wiederverwendung jeder Verpackungskomponente enthalten müssen.
Die EU-Länder werden dafür verantwortlich sein, das Abfallaufkommen pro Kopf (bezogen auf das Niveau von 2018) um folgende Werte zu reduzieren:
- 5 % bis 2030
- 10 % bis 2035
- 15 % bis 2040
- Bis 2030 muss jegliche Verpackung in der EU recyclingfähig sein. - Bewertet wird dies anhand des "Recycled at Scale Assessment" (RaS) (Für die Verpackung ausgewählte Materialien müssen in großem Maßstab recycelbar sein). - Die Recyclingfähigkeit der Verpackungen wird in den Kategorien A, B und C eingestuft. - A: Recyclingfähigkeit von mindestens 95 %. - B: Recyclingfähigkeit von mindestens 80 %. - C*: Recyclingfähigkeit von mindestens 70 %.*Verpackungen der Kategorie C dürfen ab 2038 nicht mehr auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder verkauft werden.
Kunststoffverpackungen müssen bis 2030 einen Mindestanteil an recyceltem Material enthalten: - Nicht lebensmittelsensible Verpackungen: 35 % – relevant für tesa. - Lebensmittelsensible Verpackungen aus PET: 30 %. - Lebensmittelsensible Verpackungen aus anderen Kunststoffmaterialien: 10 %. - Einweg-Kunststoff-Getränkeflaschen: 30 %. - Der Einsatz von biobasierten Kunststoffen wird die oben genannten Zielwerte senken, was 2028 konkretisiert wird. Diese Zielvorgaben werden sich im Jahr 2040 erhöhen.
- Minimierung des Leerraums in der Verpackung und Reduktion auf das zur Leistungserfüllung notwendige Maß.
- Das Verhältnis des von Verkaufseinheiten eingenommenen Volumens zum Gesamtvolumen der Transport-, Sammel- oder E-Commerce-Verpackung darf maximal 50 % Leerraum betragen. Materialien zur Hohlraumfüllung werden als Leerraum mitgerechnet.
Den vollständigen Geltungsbereich der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Fenster oder Tab).
Erfahren Sie mehr über REACH (Öffnet in einem neuen Fenster oder Tab) und Schwermetall-Grenzwerte (Öffnet in einem neuen Fenster oder Tab) (sowie PFA-Grenzwerte (Öffnet in einem neuen Fenster oder Tab) für Waren, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen).
Zwei unserer zentralen Handlungsbereiche sind die Entwicklung nachhaltigerer Klebstoffprodukte und die Unterstützung unserer Kund:innen. Seit Jahren setzen wir uns dafür ein, Produkte zu entwickeln, die die Recyclingfähigkeit von Verpackungen verbessern und Abfall insgesamt reduzieren. Dies haben wir erreicht, indem wir die rückstandsfreie Ablösung von Klebstoffen revolutioniert und in nachhaltigere Praktiken, Prozesse und Materialien investiert haben.
Wir sind der Überzeugung, dass die Harmonisierung der Vorschriften in allen Mitgliedstaaten, für Hersteller und Konsumenten, es ihnen ermöglichen wird, bessere Entscheidungen über Verpackungen und deren Entsorgung zu treffen. Unser Kundenservice-Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihnen dabei zu helfen, die verfügbaren Produkte zu verstehen und sicherzustellen, dass sie Ihren Compliance-Anforderungen entsprechen.