Untersuchungen haben gezeigt, dass das Abrollen mancher Paketbänder sehr laut sein kann. Einige Klebebänder bewegen sich dabei in einem Dezibel-Bereich um die 80, den sonst ein Auto erreicht, dass mit einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern unterwegs ist. Ab diesem Wert ist der Lärm laut Prof. Dr. Jürgen Hellbrück (Psychologe und Lärmwirkungsforscher an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt) gesundheitsschädlich.
Wird in einem Büro oft laut abrollendes Paketband verwendet, ist das gleichbedeutend mit einer Lärmbelästigung. Und wie man heutzutage weiß, lassen sich insbesondere gestresste Mitarbeiter von lauten Geräuschen negativ beeinflussen. Um den Unternehmenserfolg nicht zu gefährden, sollte das Thema Bürolärm nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Doch nicht nur aufgrund der Wirtschaftlichkeit sind Maßnahmen gegen den Lärm erforderlich. §3 und §4 des Arbeitsschutzgesetzes regeln, dass der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz seiner Mitarbeiter zu sorgen hat. Dementsprechend sind Unternehmen verpflichtet, ihre Angestellten auch vor Bürolärm zu schützen, der u.a. von Verpackungsklebebändern verursacht werden kann.