Nachhaltigkeit

2025

11. Februar 2025 – PPWR tritt in Kraft

Der Weg zur Einhaltung der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle beginnt. Das bedeutet, dass die PPWR offiziell die ältere Gesetzgebung, die Verpackungsrichtlinie, ersetzt hat.

2026

2025–2026 – Übergang zur Einhaltung

Vom 11. Februar 2025 bis zum 12. August 2026 haben Sie ein 18-monatiges Zeitfenster, um Ihre Prozesse an die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung anzupassen.

2026

August 2026 – Start der allgemeinen Bewerbung

Ab August 2026 sind Sie verpflichtet, die Konformität für die von Ihnen auf dem EU-Markt bereitgestellten Produkte zu erklären. Zu diesem Zeitpunkt müssen diese den Anforderungen an Stoffe und die Erstkennzeichnung entsprechen. Ab August 2028 werden die Kennzeichnungen vereinheitlicht.
Alle neuen Waren, die nach August 2026 auf den Markt kommen, müssen den Stoffanforderungen entsprechen. Das bedeutet, sie müssen die REACH- und Schwermetallgrenzwerte (sowie PFA-Grenzwerte für Waren, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen) einhalten.

2028

August 2028 – Kennzeichnungs-Updates

- Produktetiketten werden EU-weit vereinheitlicht. Es wird verpflichtend sein, harmonisierte Informationen auf den Etiketten bereitzustellen, einschließlich Materialzusammensetzung sowie Anweisungen zum Recycling, zur Wiederverwendung oder Entsorgung pro Verpackungskomponente.Wenn ein Produkt zum Beispiel aus mehreren Verpackungskomponenten besteht, reicht es aus, eine davon zu kennzeichnen und alle Informationen auf diesem Etikett anzubringen. - Alternativ kann ein QR-Code mit einem "Call to Action" verwendet werden, hinter dem alle Informationen digital verfügbar sind. - Wiederverwendbare Verpackungen müssen einen QR-Code oder ein anderes standardisiertes digitales Medium aufweisen. Alle neuen Waren, die ab August 2028 erstmals auf den Markt kommen, müssen diese Kennzeichnungsanforderungen erfüllen. Das bedeutet, dass sie klare Anweisungen zur Entsorgung, zum Recycling oder zur Wiederverwendung jeder Verpackungskomponente enthalten müssen.

2030

Abfallreduktionsziele

Die EU-Länder werden dafür verantwortlich sein, das Abfallaufkommen pro Kopf (bezogen auf das Niveau von 2018) um folgende Werte zu reduzieren:
- 5 % bis 2030
- 10 % bis 2035
- 15 % bis 2040

2030

Jänner 2030: Recyclingfähige Verpackungen

- Bis 2030 muss jegliche Verpackung in der EU recyclingfähig sein. - Bewertet wird dies anhand des "Recycled at Scale Assessment" (RaS) (Für die Verpackung ausgewählte Materialien müssen in großem Maßstab recycelbar sein). - Die Recyclingfähigkeit der Verpackungen wird in den Kategorien A, B und C eingestuft. - A: Recyclingfähigkeit von mindestens 95 %. - B: Recyclingfähigkeit von mindestens 80 %. - C*: Recyclingfähigkeit von mindestens 70 %.*Verpackungen der Kategorie C dürfen ab 2038 nicht mehr auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder verkauft werden.

2030

Jänner 2030: Recycelte Materialien

Kunststoffverpackungen müssen bis 2030 einen Mindestanteil an recyceltem Material enthalten: - Nicht lebensmittelsensible Verpackungen: 35 % – relevant für tesa. - Lebensmittelsensible Verpackungen aus PET: 30 %. - Lebensmittelsensible Verpackungen aus anderen Kunststoffmaterialien: 10 %. - Einweg-Kunststoff-Getränkeflaschen: 30 %. - Der Einsatz von biobasierten Kunststoffen wird die oben genannten Zielwerte senken, was 2028 konkretisiert wird. Diese Zielvorgaben werden sich im Jahr 2040 erhöhen.

2030

Jänner 2030: Verpackungsminimierung

- Minimierung des Leerraums in der Verpackung und Reduktion auf das zur Leistungserfüllung notwendige Maß.
- Das Verhältnis des von Verkaufseinheiten eingenommenen Volumens zum Gesamtvolumen der Transport-, Sammel- oder E-Commerce-Verpackung darf maximal 50 % Leerraum betragen. Materialien zur Hohlraumfüllung werden als Leerraum mitgerechnet.

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Lassen Sie uns gemeinsam der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung einen Schritt voraus sein

Ganz gleich, ob Sie auf nachhaltigere Verpackungen umsteigen oder Ihre bestehende Verpackung verbessern möchten – wir unterstützen Sie dabei. Unser Team von Klebstoff-Experten steht Ihnen zur Verfügung, um Ihnen bei der Auswahl der passenden Verpackungen zu helfen und die für Ihren lokalen Markt wichtigen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

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